Die Höhe des GdS bei Krankheiten des Blutes, der blutbildenden Organe und des Immunsystems richtet sich nach der Schwere der hämatologischen Veränderungen, nach den Organfunktionsstörungen, nach den Rückwirkungen auf andere Organe, nach der Auswirkung auf den Allgemeinzustand und der Häufigkeit von Infektionen.
bei Verlust im frühen Kindesalter, dann bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres
danach oder bei späterem Verlust
im Stadium I bis IIIA
bei mehr als sechs Monate andauernder Therapie, bis zum Ende der Intensiv-Therapie je nach Auswirkung auf den Allgemeinzustand
nach Vollremission GdS für die Dauer von drei Jahren (Heilungsbewährung)
im Stadium IIIB und IV
bis zum Ende der Intensiv-Therapie
nach Vollremission GdS für die Dauer von drei Jahren (Heilungsbewährung)
16.3.1 Chronische lymphatische Leukämie und andere generalisierte niedrigmaligne Non-Hodgkin-Lymphome
mit geringen Auswirkungen (keine wesentlichen Beschwerden, keine Allgemeinsymptome, keine Behandlungsbedürftigkeit, keine wesentliche Progredienz)
mit mäßigen Auswirkungen (Behandlungsbedürftigkeit)
mit starken Auswirkungen, starke Progredienz (z. B. schwere Anämie, ausgeprägte Thrombozytopenie, rezidivierende Infektionen, starke Milzvergrößerung)
Lokalisierte niedrigmaligne Non-Hodgkin-Lymphome
nach Vollremission (Beseitigung des Tumors) für die Dauer von drei Jahren (Heilungsbewährung)
16.3.2 Hochmaligne Non-Hodgkin-Lymphome
bis zum Ende der Intensiv-Therapie
nach Vollremission GdS für die Dauer von drei Jahren (Heilungsbewährung)
mit geringen Auswirkungen (keine wesentliche Auswirkung auf den Allgemeinzustand, keine Behandlungsbedürftigkeit, ohne Beschwerden, keine wesentliche Progredienz)
mit mäßigen Auswirkungen (Behandlungsbedürftigkeit)
mit starken Auswirkungen (z. B. schwere Anämie, starke Schmerzen, Nierenfunktionseinschränkung)
chronische Phase, je nach Auswirkung – auch der Behandlung – auf den Allgemeinzustand, Ausmaß der Milzvergrößerung
akute Phase (Akzeleration, Blastenschub)
Andere chronische myeloproliferative Erkrankungen (z. B. Polycythaemia vera, essentielle Thrombozythämie, Osteomyelosklerose)
mit geringen Auswirkungen (keine Behandlungsbedürftigkeit)
mit mäßigen Auswirkungen (Behandlungsbedürftigkeit)
mit stärkeren Auswirkungen (z. B. mäßige Anämie, geringe Thrombozytopenie)
mit starken Auswirkungen (z. B. schwere Anämie, ausgeprägte
Thrombozytopenie,
starke Milzvergrößerung,
Blutungs- und / oder
Thromboseneigung)
bis zum Ende der Intensiv-Therapie
danach für die Dauer von drei Jahren (Heilungsbewährung)
mit geringen Auswirkungen (ausgeglichen und ohne wesentliche Allgemeinstörungen)
mit mäßigen Auswirkungen (z. B. gelegentliche Transfusionen)
mit stärkeren Auswirkungen (z. B. andauernde Transfusionsbedürftigkeit, rezidivierende Infektionen)
mit starken Auswirkungen (z. B. andauernde Transfusionsbedürftigkeit, häufige Infektionen, Blutungsneigung, leukämische Transformation)
Aplastische Anämie (auch Panmyelopathie), Agranulozytose
Der GdS bei aplastischer Anämie oder Agranulozytose ist auch nach Therapie analog zu den myelodysplastischen Syndromen zu bewerten.
Nach autologer Knochenmark- oder Blutstammzelltransplantation ist der GdS entsprechend der Grundkrankheit zu beurteilen.
Nach allogener Knochenmarktransplantation für die Dauer von drei Jahren (Heilungsbewährung)
Danach ist der GdS nach den verbliebenen Auswirkungen und dem eventuellen Organschaden, jedoch nicht niedriger als 30, zu bewerten.
Symptomatische Anämien (z. B. Eisenmangelanämie, vitaminabhängige Anämien) sind in der Regel gut behandelbar und nur vorübergehender Natur.
Therapierefraktäre Anämien (z. B. bestimmte hämolytische Anämien, Thalassämie, Erythrozytenenzymdefekte)
mit geringen Auswirkungen (ausgeglichen und ohne wesentliche Allgemeinstörungen)
mit mäßigen Auswirkungen (z. B. gelegentliche Transfusionen)
mit starken Auswirkungen (z. B. andauernde Transfusionsbedürftigkeit)
leichte Form
mit Restaktivität von antihämophilem Globulin (AHG) über 5 %
mittelschwere Form – mit 1–5 % AHG
mit seltenen Blutungen
mit häufigen (mehrfach jährlich) ausgeprägten Blutungen
schwere Form – mit weniger als 1 % AHG
Sonstige Blutungsleiden
ohne wesentliche Auswirkungen
mit mäßigen Auswirkungen
mit starken Auswirkungen (starke Blutungen bereits bei leichten Traumen)
mit ständiger klinisch manifester Blutungsneigung (Spontanblutungen, Gefahr lebensbedrohlicher Blutungen)
Eine Behandlung mit Antikoagulantien ist bei der Grundkrankheit (z. B. bei Herzklappen- und Gefäßprothesen, Thrombophilie) berücksichtigt. Wenn die Grundkrankheit nicht mehr besteht bzw. keinen GdS mehr bedingt, aber eine Weiterbehandlung mit Antikoagulantien erforderlich ist, kann – analog den sonstigen Blutungsleiden – in der Regel ein GdS von 10 angenommen werden.
Angeborene Defekte der humoralen und zellulären Abwehr (z. B. Adenosindesaminase-Defekt, DiGeorge-Syndrom, permanente B-Zell-Defekte, septische Granulomatose)
ohne klinische Symptomatik
trotz Therapie erhöhte Infektanfälligkeit, aber keine außergewöhnlichen Infektionen
trotz Therapie neben erhöhter Infektanfälligkeit auch außergewöhnliche Infektionen (ein bis zwei pro Jahr)
Bei schwereren Verlaufsformen kommt ein höherer GdS in Betracht.
Erworbenes Immunmangelsyndrom (HIV-Infektion)
HIV-Infektion ohne klinische Symptomatik
HIV-Infektion mit klinischer Symptomatik
geringe Leistungsbeeinträchtigung (z. B. bei Lymphadenopathiesyndrom [LAS] )
stärkere Leistungsbeeinträchtigung (z. B. bei AIDS-related complex [ARC])
schwere Leistungsbeeinträchtigung (AIDS-Vollbild)